Beispieldaten (PyViCare), nicht Ihr Gerät. Herstellerbilanz noch nicht gegen Wärmemengenzähler geprüft. GModG §60a: Betriebsprüfung nach der ersten Heizperiode für Wärmepumpen in Gebäuden ab sechs Einheiten; alle fünf Jahre, sofern keine Fernkontrolle.