Heatproof
Schreiben · ohne verbundene Anlage

Die Datenanfrage an den Hersteller

Hat Ihre Marke keine offene Schnittstelle, holen wir die Daten über das EU-Datengesetz: Sie senden dieses Schreiben, der Hersteller muss die Daten herausgeben und an uns weitergeben. Name und Adresse ergänzen Sie unter Einstellungen.

Datenanfrage an den Hersteller (EU-Datenverordnung)
An: [Hersteller], [Anschrift des Herstellers, Datenschutz oder Kundenservice]
Betreff: Antrag auf Zugang zu Produktdaten und Weitergabe an einen Dritten nach Art. 4 und 5 der Verordnung (EU) 2023/2854 – Wärmepumpe [Modell], Seriennummer [Seriennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Nutzer der oben genannten Wärmepumpe (Anlage: [Adresse der Anlage]). Die Anlage übermittelt Betriebsdaten an Ihre Cloud. Als Nutzer eines vernetzten Produkts beantrage ich hiermit:

1. Zugang zu den von der Anlage erzeugten und bei Ihnen gespeicherten Daten nach Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2023/2854, insbesondere: Strom- und Wärmezähler, Vorlauf-, Rücklauf- und Außentemperatur, Verdichterstarts und Betriebsstunden, Einstellungen (Heizkurve, Warmwasser), Störmeldungen; in einem gängigen, maschinenlesbaren Format, laufend und ohne unangemessene Verzögerung.

2. Die Bereitstellung dieser Daten an den von mir benannten Dritten Heatproof [Firma, Anschrift] nach Art. 5 Abs. 1, mit dem ich einen Vertrag zur unabhängigen Auswertung der Anlage geschlossen habe. Für die Bereitstellung gelten Art. 8 (faire, angemessene und nichtdiskriminierende Bedingungen) und Art. 9; der Empfänger ist ein Kleinunternehmen, eine Gegenleistung darf die Kosten der Bereitstellung nicht übersteigen.

Bitte bestätigen Sie den Eingang innerhalb von 14 Tagen und benennen Sie Verfahren, Schnittstelle und Umfang der Bereitstellung. Sollte der Zugang verweigert oder unangemessen verzögert werden, behalte ich mir eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur als zuständiger Behörde nach dem Datenverordnung-Anwendungs- und Durchsetzungsgesetz vor.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]

[Adresse der Anlage]

7.11.2026

Entwurf aus Ihren Angaben. Die Rechte aus Art. 4 und 5 gelten seit dem 12. September 2025; seit dem 12. September 2026 müssen neu verkaufte Geräte für den Datenzugang ausgelegt sein. Die Bundesnetzagentur ist seit Mai 2026 die zuständige Beschwerdestelle. Kein Rechtsrat.
Schreiben · Heatproof